Anhang zu den DABV-Wettkampfbestimmungen für Frauenboxen
§ 5 Deutsche Einzelmeisterschaften
Deutsche Einzelmeisterschaften können nur ausgetragen werden, wenn mehr als 32 Teilnehmerinnen gemeldet werden. Für eine Gewichtsklasse findet eine Meisterschaft erst dann statt, wenn mindestens drei Teilnehmerinnen gemeldet sind.
§ 21 Wettkampfkleidung - Handschuhe - Bandagen - Mundschutz - Kopfschutz
Frauen können einen passenden geprüften Brustschutz, mit Prüfmarke des DABV versehen, tragen. Ein BH ohne feste Stützteile kann zusätzlich getragen werden.
Das Tragen eines Tiefschutzes ist freigestellt.
§ 22 Ärztliche Untersuchung und Betreuung
Bei Veranstaltungen, bei denen Frauen und Männer boxen, sollte das Wiegen und die ärztliche Untersuchung getrennt vorgenommen werden.
Vor jedem Start einer Boxerin ist eine eidesstattliche Erklärung vorzulegen, die besagt, dass keine körperlichen Beeinträchtigungen, insbesondere keine Schwangerschaft vorliegt. Diese Erklärung muss von jeder Kämpferin unterschrieben werden. Bei Minderjährigen muss diese Erklärung zusätzlich von einem Erziehungsberechtigen unterschrieben werden.
Werden in dieser Erklärung unrichtige Angaben gemacht ist die Kämpferin bzw. der Erziehungsberechtigte allein verantwortlich für die Folgen, die aus diesen unrichtigen Angaben resultieren.
Anhang zu den DABV-Wettkampfbestimmungen für Frauenboxen
§ 23 Gewichtsklassen
Die 13 Gewichtsklassen für Juniorinnen und Seniorinnen:
Papiergewicht bis 42 kg
Halbfliegengewicht bis 45 kg
Fliegengewicht bis 48 kg
Bantamgewicht bis 51 kg
Federgewicht bis 54 kg
Leichtgewicht bis 57 kg
Halbweltergewicht bis 60 kg
Weltergewicht bis 63 kg
Halbmittelgewicht bis 66 kg
Mittelgewicht bis 69 kg
Halbschwergewicht bis 73 kg
Schwergewicht bis 77 kg
Superschwergewicht üb. 77 kg
Die 15 Gewichtsklassen für Kämpferinnen der Altersklasse Jugend A:
Papiergewicht bis 38 kg
Papiergewicht bis 40 kg
Papiergewicht bis 42 kg
Halbfliegengewicht bis 45 kg
Fliegengewicht bis 48 kg
Bantamgewicht bis 51 kg
Federgewicht bis 54 kg
Leichtgewicht bis 57 kg
Halbweltergewicht bis 60 kg
Weltergewicht bis 63 kg
Halbmittelgewicht bis 66 kg
Mittelgewicht bis 69 kg
Halbschwergewicht bis 73 kg
Schwergewicht bis 77 kg
Superschwergewicht üb. 77 kg
Die 20 Gewichtsklassen für Kämpferinnen der Altersklasse Jugend B und Jugend C:
Papiergewicht bis 28 kg
Papiergewicht bis 30 kg
Papiergewicht bis 32 kg
Papiergewicht bis 34 kg
Papiergewicht bis 36 kg
Papiergewicht bis 38 kg
Papiergewicht bis 40 kg
Papiergewicht bis 42 kg
Halbfliegengewicht bis 45 kg
Fliegengewicht bis 48 kg
Bantamgewicht bis 51 kg
Federgewicht bis 54 kg
Leichtgewicht bis 57 kg
Halbweltergewicht bis 60 kg
Weltergewicht bis 63 kg
Halbmittelgewicht bis 66 kg
Mittelgewicht bis 69 kg
Halbschwergewicht bis 73 kg
Schwergewicht bis 77 kg
Superschwergewicht üb. 77 kg
§ 24 Gewichtskontrolle
Boxerinnen dürfen sich in Trikot und Hose wiegen lassen. Um das tatsächliche Körpergewicht zu ermitteln, werden dann bei jeder Teilnehmerin beim Wiegen für die Kampfkleidung 200 g vom festgestellten Gewicht abgezogen.
§ 38 " Zu Boden "
Wenn eine Boxerin in einer Runde zweimal oder im gesamten Kampfverlauf dreimal angezählt wird, hat der Ringrichter den Kampf abzubrechen.
§ 40 Schutzbestimmungen
Kämpfe zwischen weiblichen und männlichen Boxern sind nicht zulässig.