MBR 31/46 Hamm e.V
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Die Satzung des Märkische Box Ring 31/46 Hamm e.V. können Sie hier als PDF Vordruck herunterladen. Zum anschauen benötigen Sie den ADOBE PDF READER den Sie hier laden können. |
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Anhang zu den DABV-Wettkampfbestimmungen für Frauenboxen
§ 5 Deutsche Einzelmeisterschaften Deutsche Einzelmeisterschaften können nur ausgetragen werden, wenn mehr als 32 Teilnehmerinnen gemeldet werden. Für eine Gewichtsklasse findet eine Meisterschaft erst dann statt, wenn mindestens drei Teilnehmerinnen gemeldet sind. § 21 Wettkampfkleidung - Handschuhe - Bandagen - Mundschutz - Kopfschutz Frauen können einen passenden geprüften Brustschutz, mit Prüfmarke des DABV versehen, tragen. Ein BH ohne feste Stützteile kann zusätzlich getragen werden. Das Tragen eines Tiefschutzes ist freigestellt. § 22 Ärztliche Untersuchung und Betreuung Bei Veranstaltungen, bei denen Frauen und Männer boxen, sollte das Wiegen und die ärztliche Untersuchung getrennt vorgenommen werden. Vor jedem Start einer Boxerin ist eine eidesstattliche Erklärung vorzulegen, die besagt, dass keine körperlichen Beeinträchtigungen, insbesondere keine Schwangerschaft vorliegt. Diese Erklärung muss von jeder Kämpferin unterschrieben werden. Bei Minderjährigen muss diese Erklärung zusätzlich von einem Erziehungsberechtigen unterschrieben werden. Werden in dieser Erklärung unrichtige Angaben gemacht ist die Kämpferin bzw. der Erziehungsberechtigte allein verantwortlich für die Folgen, die aus diesen unrichtigen Angaben resultieren.
Anhang zu den DABV-Wettkampfbestimmungen für Frauenboxen § 23 Gewichtsklassen Die 13 Gewichtsklassen für Juniorinnen und Seniorinnen: Papiergewicht bis 42 kg
Papiergewicht bis 38 kg Die 20 Gewichtsklassen für Kämpferinnen der Altersklasse Jugend B und Jugend C: Papiergewicht bis 28 kg § 24 Gewichtskontrolle Boxerinnen dürfen sich in Trikot und Hose wiegen lassen. Um das tatsächliche Körpergewicht zu ermitteln, werden dann bei jeder Teilnehmerin beim Wiegen für die Kampfkleidung 200 g vom festgestellten Gewicht abgezogen. § 38 " Zu Boden " Wenn eine Boxerin in einer Runde zweimal oder im gesamten Kampfverlauf dreimal angezählt wird, hat der Ringrichter den Kampf abzubrechen. § 40 Schutzbestimmungen Kämpfe zwischen weiblichen und männlichen Boxern sind nicht zulässig. |
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